Mittwoch, 9. Dezember 2015

NPD Verbotsverfahren eröffnet

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag verkündet, dass gegen die NPD das Hauptverfahren eröffnet wurde, welches über ein Verbot der rechtsradikalen Partei entscheiden soll. Welchr Aussichten aber hat dieses neue Verfahren und ist es überhaupt sinnvoll?

Das letzte Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte an der Tatsache, dass zu viele V-Leute in die Partei verstrickt waren und somit nicht mehr zwischen tatsächlicher parteipolitischer Arbeit und vom Verfassungsschutz beeinflusster Arbeit unterschieden werden konnte. Dies wurde im neuen Verfahren schon im Voraus geprüft und verneint, was natürlich erfolgversprechend für ein erneutes Verfahren ist.

Doch ist es wirklich sinnvoll eine Partei, egal welcher politischer Coleuer, einfach zu verbieten? Ein Verbot sollte immer nur der letzte Weg sein. Eine Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass auch unbequeme Meinungen geäußert und auch vertreten werden können. Nur eine Auseinandersetzung mit diesen Themen und eine Aufklärung der Gesellschaft kann gegen extremes Gedankengut helfen. Ein Verbot ist mit einer Niederlage der Demokratie gleichzusetzen!

Abgesehen davon, spielt es diesen Parteien natürlich auh in die Karten. Diese können dann daraus widerum auf das Versagen der aktuellen Politik hinweisen sowie behaupten, dass die Macht der zu verbietenden Partei zu groß wird und sie deshalb erst verboten werden soll. Außerdem verhilft es anderen Parteien, wie zur Zeit der AfD, zu einem noch größeren Zulauf, da die ehemaligen NPD-Wähler eine neue politische Heimat suchen werden.

Alles in allem hieße dies, dass durch ein Verbotsverfahren die Aufmerksamkeit auf die betroffene Partei steigt. Es heißt ja schließlich nicht umsonst, dass jede Publicity gute Publicity ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen